Lärmschutz

Grundwissen aneignen und kreativ anwenden


Planungshilfe Lärmschutzmassnahmen


Sind die Grenzwerte überschritten, benötigt ein Projekt eine Ausnahmebewilligung. Nach aktueller Bewilligungspraxis und Rechtsprechung muss ein Projekt hierzu zwingend lärmoptimiert sein. Dieser Leitfaden zeigt Massnahmen, die zu einem lärmoptimierten und damit bewilligungsfähigen Projekt führen.   Weiterlesen

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(Massnahmen I + II + III)


Akustik-Einmaleins für Architektinnen und Architekten


Was ist der Unterschied zwischen Schall und Lärm? Wie hängen Emissionen und Immissionen zusammen? Und weshalb sind zwei Autos nicht doppelt so laut wie eines? Hier können sich Architektinnen und Architekten das Wichtigste zur Akustik in 15 Minuten aneignen – oder im Studium Gelerntes wieder auffrischen.    Weiterlesen

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Schall • Definition, Formel, Eigenschaften und Beispiel
(Video auf studyflix.de)


Grundlagen zur Lärmschutzgesetzgebung


Das Schweizerische Umweltschutzgesetz definiert Lärm – genauso wie Luftverschmutzung, Erschütterungen und Strahlen – als Umweltbelastung, vor der es Menschen, Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume zu schützen gilt. Auf oberster Ebene regelt die Bundesverfassung den Umweltschutz. Danach erlässt der Bund Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass solche Einwirkungen möglichst vermieden werden. Dieser Schutz wird im Umweltschutzgesetz (USG) formuliert und in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) konkretisiert. Für das Bauen an lärmbelasteten Lagen ist die Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen und der kantonalen Vollzugspraxis unabdingbar.  Weiterlesen

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Können die IGW im offenen Fenster nicht eingehalten werden, so darf eine Baubewilligung nur erteilt werden, wenn an der Errichtung des Gebäudes ein überwiegendes Interesse besteht und die kantonale Behörde zustimmt. Das Merkblatt erläutert die aktuelle Praxis des Cercle Bruit bezüglich Ausnahmen.  Weiterlesen

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Lärm macht krank. Das ist unbestritten und längst wissenschaftlich belegt. Doch warum genau diese besondere Form von Schall so gesundheitsschädlich ist – dazu fehlt sowohl in der breiten Bevölkerung als auch in Fachkreisen oft das nötige Wissen. Zwei neuere Studien aus Deutschland und der Schweiz geben Aufschluss, wie Lärm und Krankheiten zusammenhängen. Bemerkenswert sind dabei auch die enormen volkswirtschaftlichen Kosten, die durch Lärm verursachte Gesundheitsschäden auslösen. Die Krankheitsbilder reichen von Schlafstörungen, Stress, Depressionen, über Diabetes und Herz-Kreislauf-Krankheiten bis zu Lernstörungen bei Kindern. Die an den Studien beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen zum Schluss, dass jede Lärmverminderung den Gesundheitszustand der Bevölkerung verbessern kann – sei sie noch so gering oder scheinbar unbedeutend.  Weiterlesen

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Der Sondernutzungsplan legt für klar umgrenzte Gebiete die Zahl und Lage, die äusseren Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung von künftigen Bauten fest. Gestützt auf ein Richtprojekt werden die lärmrechtliche Machbarkeit der Grundrisse beurteilt, der Gewerbeanteil fixiert, die Einhaltung der Grenzwerte gemäss Lärmschutz-Verordnung dokumentiert und mögliche Lärm­schutzlösungen beschrieben.  Weiterlesen

Die Vorgaben bei Architekturwettbewerben wirken sich entscheidend auf die Qualität der Resultate aus – auch was den Lärm und einen möglichst guten Schutz davor betrifft. Es ist deshalb sinnvoll , bereits im Wettbewerbsprogramm verbindliche Lärmschutzanforderungen zu formulieren. Bauherrschaften und Organisatoren tragen damit dazu bei, dass im oft lärmbelasteten urbanen Raum gute Lösungen mit einer hohen Wohnqualität entstehen können. Das Merkblatt fasst die wichtigsten Punkte für die Wettbewerbsvorbereitung zusammen und gibt Beispiele für mögliche Rahmenbedingungen.  Weiterlesen

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Zürcher Umweltpraxis: Lärmschutz im Architekturwettbewerb

Massnahmen zur Hitzeminderung im Siedlungsgebiet haben in der Regel auch einen positiven Einfluss auf die akustische Qualität des Aussenraumes. Begrünung und offene Wasserflächen beispielsweise ermöglichen Verdunstungskühle und fördern zugleich die Klangqualität. In Bezug auf die nächtliche Auskühlung und Durchlüftung des Siedlungsgebiets gilt es jedoch bei riegelförmigen Bauten, die dem Lärmschutz dienen, einige Punkte zu beachten. So muss es entweder Lücken zwischen den Gebäuden geben, oder aber das Gebäude muss von der Kaltluft überströmt werden können. Wie hoch ein Haus dafür sein darf, hängt von der Mächtigkeit der Kaltluft ab.  Weiterlesen

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(Lärmriegel und Durchlüftung)

BAFU: Hitze in Städten
Grundlage für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung

Im Unterschied zu den Anforderungen an den Lärmschutz, wo die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte respektive der Planungswerte am offenen Fenster zählt, gelten die Anforderungen an den Schallschutz bei geschlossener Fassade. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Fassadenbauteile sind in Art. 32 Abs. 1 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) geregelt. Dabei wird auf die Norm 181 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins verwiesen.  Weiterlesen

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bauen-im-laerm: Schallschutz

Fahrzeuglärm in Wohngebieten lässt sich durch eine Beschränkung der Abstellplätze auf das notwendige Minimum wirksam mindern. Eine sinnvolle Anordnung von Tiefgaragenzufahrten und Parkplätzen hilft zudem, Wohnräume und Aussenräume zu schützen. Hier werden die planerischen Grundprinzipien dafür erläutert und das stufenweise Vorgehen zur Beurteilung von Emissionen beim Parkieren aufgezeigt. Weiterlesen

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An Lärmprobleme beim Betrieb von Wärmepumpen sollte man möglichst frühzeitig und vor dem Einbau denken. Bei der Planung der Heizung gibt es unter anderem folgende Fragen: Wo sollte eine Wärmepumpe am besten stehen? Was muss man bei der Gerätewahl beachten? Welche Lärmschutzmassnahmen kommen zusätzlich in Frage? Denn sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Gebäudes kann Lärm entstehen. Ähnliches gilt für weitere technische Anlagen wie Lüftungen oder Klimageräte.    Weiterlesen

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bauen-im-laerm.ch:
Wärmepumpen

Eine mechanische Lüftung ist keine Patentlösung, um die Lärmbelastung an lauten Wohnlagen zu mindern. Die Lärmgrenzwerte gelten immer am offenen Fenster – auch bei mechanischer Belüftung mithilfe von Raum- oder Wohnungslüftungen. Ihr gezielter Einsatz kann aber durchaus eine gute Lösung ergänzen.  Weiterlesen

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MASSGEBENDE SIA-NORMEN
382/1 Lüftungs- und Klimaanlagen – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen
382/5 Mechanische Lüftung in Wohngebäuden
181 Schallschutz im Hochbau

Bei Baudenkmälern ist der Lärmschutz eine besondere Herausforderung. Jedes denkmalpflegerische Schutzobjekt ist in seiner Zeugenschaft einzigartig. Deshalb ist die Beurteilung jedes einzelnen Falls nötig. Dies gilt auch bei Lärmschutzsanierungen. Hier werden die Zuständigkeiten erklärt und die wichtigsten Baumassnahmen für Lärmschutzsanierungen denkmalpflegerisch eingeordnet.  Weiterlesen

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